Blitzschutz
Über Mitteleuropa entladen sich jährlich ca. 3,9 Millionen Gewitter.
Jedes kann mehrere tausend Blitze produzieren. Dabei ist ein Blitz nur wenige Zentimeter dick, sein Hochspannungsimpuls hat aber die Leuchtkraft von mehreren 1.000.000 Stück Glühbirnen. Blitze entstehen in Gewitterzellen. Durch starke positive und negative Spannungen kommt es zu elektrischen Entladungen, das wir als Blitz sehen.
Wann und wo ein Blitz einschlägt, bleibt dabei völlig dem Zufall überlassen.
Neben den Schäden durch Blitzeinschlag sind es vor allem Überspannungsschäden an Elektrogeräten, die in den letzten Jahren zugenommen haben.
Bereits während einer Planung eines Neubaus sollte überlegt werden, ob das Gebäude eine Blitzschutzanlage erhalten soll. Hier sind Fundamenterder und Potentialausgleich baurechtlich zwar gefordert, eine äußere Blitzschutzanlage jedoch nicht.
Auch wenn wir den Blitzschlag nicht verhindern können, ist eine perfekt geplante und ausgeführte Blitzschutzanlage verantwortlich dafür, dass der Blitz außerhalb des Gebäudes auf kürzestem und schnellstem Weg in die Erde abgeleitet wird.
Der äußere Blitzschutz soll verhindern, dass ein direkter Blitzeinschlag das Gebäude trifft. Hierzu gehören alle Arten von Fang- und Ableiteinrichtungen an dem zu schützenden Objekt. Diese leiten den Blitzstrom zur Erdungsanlage, die den Strom möglichst großflächig im Boden verteilt (wirkt wie ein Faradayscher Käfig).
Der innere Blitzschutz (Potentialausgleich) schützt vor den Folgeschäden eines Blitzeinschlages wie Potentialanhebung und Überspannungen. Hier sollte man jedoch zusätzlich Überspannungsableiter einbauen um Überspannungsschäden zu verhindern.
Eine Blitzschutzanlage darf nur vom Fachmann geplant und installiert werden, damit sämtliche Bestimmungen und Normen eingehalten werden.
